Blower-Door

Bei einem Blower-Door-Test wird mit einem ausreichend starken Ventilator eine Druckdifferenz zwischen innen und außen erzeugt. Zur Leckagesuche wird das Gebäude unter Unterdruck gesetzt, durch die Undichtigkeiten strömt die Aussenluft nach und kann aufgespürt werden. Dabei bedienen wir uns verschiedener Hilfsmittel, wie z. B. Rauch, Theater-Nebel oder Messgeräte zur Anzeige der Strömungsgeschwindigkeit. Mit einer Thermografiekamera können über die entstehenden Temperaturdifferenzen auch versteckte Leckagestellen lokalisiert werden.

Das Aufspüren und Beseitigen von Undichtigkeiten in einer Gebäudehülle hat folgende Vorteile:

Geringere Heizkosten im Winter, da die wärmere Luft nicht mehr unkontrolliert im oberen Gebäudeteil ausströmt und kalte Luft von unten nachströmt. Die kalte Luft kommt letzen Endes von außen und muss natürlich durch die Heizung erwärmt werden.

Verbesserter Wärmeschutz im Sommer, denn die unerwünschte Luftzirkualtion findet ganzjährig statt.

Optimale Wirkung einer Lüftungsanlage, da die Luft nicht mehr unkontrolliert über Fugen zirkuliert, sondern den Weg über die Wärmerückgewinnung der Anlage nimmt.

Die Raumluftqualität steigt, denn es können keine Schadstoffe, Staub oder Gerüche von außen in das Gebäude eindringen und eventuell schon entstandener Schimmel aus der Dämmung in den Wohnbereich gelangen.

Erhöhter Schallschutz, denn jede Leckage stellt eine mehr oder weniger große Öffnung nach außen dar, durch die der Schall  ungehindert durchtreten kann.

Keine Zugluft mehr, die zu einem Unbehaglichkeitsgefühl führt und durch eine höhere Raumlufttemperatur ausgeglichen wird.

Bauschäden werden vermieden, weil nicht länger feuchte Raumluft beim Durchtritt durch die Dämmung unter den Taupunkt abgekühlt wird und kondensiert. Schimmel- und Fäulnisbildung am Dachstuhl und der Dämmung sind mögliche Folgen.

EnEV und Luftdichtigkeit

Nach § 6, Absatz 1, sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, "dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist". Nach Absatz 2 muss der zum Zwecke der Gesundheit erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt sein.

Wird die Luftdichtigkeit eines Gebäudes nachgewiesen, reduziert sich der für die EnEV-Berechnung anzusetzende Luftwechsel von 0,7fach pro Stunde auf 0,6. Der Lüftungswärmebedarf reduziert sich somit um 15 %, bzw. 5,6 kWh/m²a. Der Jahresheizwärmebedarf eines nach EnEV errichteten Gebäudes liegt je nach Gebäudetyp in einer Größenordnung zwischen 45 kWh/m²a für ein Reihenmittelhaus und 60 kWh/m²a für ein freistehende Einfamilienhaus. Mit dem Nachweis der Luftdichtigkeit lässt sich der rechnerische Jahresheizenergiebedarf somit in einer Größenordnung um etwa 10 % senken.

Ermittelt wird die Luftdichtigkeit eines Gebäudes bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal zwischen innen und außen. Diese Druckdifferenz entspricht etwa einem Wind mit der Stärke 5. Liegt der unter diesen Randbedingungen ermittelte Luftwechsel unter 3fach pro Stunde darf mit den verringerten Werten gerechnet werden. Bei Gebäuden mit Lüftungsanlagen ist eine höhere Luftdichtigkeit gefordert. Hier liegt der Grenzwert für die Anrechenbarkeit bei kleiner als 1,5fach pro Stunde.

Luftundichtigkeit im Gebäudebestand und deren Kosten

Nach EnEV ist bei bestehenden Gebäuden mit offensichtlichen Undichtigkeiten mit einem Luftwechsel von 1,0fach pro Stunde zu rechnen. Diese liegen beispielsweise dann vor, falls Fenster ohne Dichtlippen oder beheizte Dachgeschosse ohne luftdichte Ebene ausgeführt sind. Letzteres kommt in fast allen Gebäuden vor, die älter als 10 Jahre sind. Der nach der Berechnung anzusetzende Luftwechsel von 1,0fach pro Stunde entspricht einem 10fachen Luftwechsel bei einem Blower-Door-Test mit 50 Pa. Nicht selten werden bei Bestandsgebäuden auch deutlich höhere Luftwechselzahlen festgestellt.

Betrachten wir nun im Rahmen einer Energieberatung ein durchschnittliches Gebäude mit 450 m³ beheiztem Volumen in halbfreier Lage in München. Der Wirkungsgrad der Anlage in der Heizperiode wird mit 85 % angenommen. Zur Deckung der Lüftungswärmeverluste, bei einem durch die Blower-Door-Prüfung festgestellten 10fachen Luftwechsel, sind pro Jahr 850 Liter Öl bzw.m³ Gas notwendig. Momentan kostet 1 Liter Öl über 0,90 €, 1 m³ Erdgas 0,70 €. Somit liegen die durch den Luftaustausch verursachten Kosten zwischen 600 und 765 Euro pro Jahr. Eine deutliche Reduzierung der Luftwechselzahl auf 50 % sogar oder noch darunter ist auch in Bestandsgebäuden jederzeit und ohne all zu großen Aufwand möglich. Mit abnehmender Fugendurchlässigkeit lässt sich, wie schon beschrieben, die gleiche Behaglichkeit mit geringerer Temperatur erreichen. Durch eine Temperatursenkung um1 Grad besteht ein weiteres Einsparpotential von 6 %. Welche Maßnahmen wir hierzu in unserem Musterprojekt in Ottobrunn im Landkreis München ergriffen haben und welche Ergebnisse damit erzielt wurden, finden Sie in der Rubrik "Optimierung".

Ob und in welchem Umfang Ihr Gebäude hinsichtlich der Luftdichtigkeit zu optimieren ist, kann letztlich nur durch eine Blower-Door-Messung beantwortet werden. Ein erster Verdacht besteht dann, wenn die Behaglichkeit subjektiv bei starken Winden in der kälteren Jahreszeit beeinträchtigt ist, oder wenn die Raumluft im Winter grundsätzlich eher trocken ist. Die relative Luftfeuchtigkeit kann dann durchaus bis auf Werte um oder sogar unter 25  - 30 % r. F. abfallen.

Die Nachfrage nach einer Luftdichtigkeitsprüfung nimmt erfreulicherweise weiter zu. Es sollte jedoch bedacht werden, dass ein luftdichtes Gebäude nach EnEV nicht einfach so vom Himmel fällt, auch wenn es die Projektbeteiligten gerne hätten. Es scheitert schon oft daran, dass die luftdichte Hülle unklar ist und die einfachsten Bauregeln zur Erstellung luftdichter Anschlüsse unbekannt sind. Besonders aufwändig sind dann Nachbesserungsarbeiten am fertig gestellten Gebäude. Daher lieber zuerst ein Luftdichtigkeitskonzept erarbeiten und später nicht mehr oder nur schlecht erreichbare Stellen vorher prüfen lassen.